Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sämtliche Lieferungen der Oscar Fäh AG erfolgen ausschliesslich zu diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, deren Inhalt bei Auftragserteilung und im Besonderen mit der Annahme der Offerten, Auftragsbestätigungen, Fakturen der Oscar Fäh AG als akzeptiert gilt. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form.Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Vereinbarungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Oscar Fäh AG ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

 

Preise

Die offerierten Preise können nur dann verbindlich werden, wenn auch die in der Offerte genannten Qualitäten und Mengen unverändert übernommen werden. Die Preise werden auf der Basis der am Tag der Offertstellung massgebenden Kosten kalkuliert. Die Oscar Fäh AG behält sich das Recht vor, die Preise bei einer wesentlichen Änderung der Kostenfaktoren für noch nicht ausgeführte Lieferungen den neuen Gegebenheiten anzupassen. Offerten sind freibleibend und verpflichten die Oscar Fäh AG erst nach deren Bestätigung. Die Preise verstehen sich exkl. MWST.

 

Spedition, Porto, Verpackung, Kleinmengenzuschlag

Die Lieferung erfolgt in der Regel ab dem Domizil der Oscar Fäh AG, wobei die Frachtkosten in der Faktura dem Kunden offen verrechnet werden. Die Spedition wird gemäss den Angaben des Kunden ausgeführt, andernfalls auf dem für den Kunden günstigsten und schnellsten Weg. Bei einem Auftragswert unter CHF 80.- (exkl. MWST und Versandkosten) wird ein Kleinmengenzuschlag verrechnet. Der Kleinmengenzuschlag entspricht CHF 80 abzüglich des Auftragswerts (exkl. MWST und Versandkosten).

 

Rahmenaufträge

Bei Rahmenaufträgen gelten folgende Konditionen:

  • Laufzeit: 12 Monate ab der 1. Lieferung, längstens 14 Monate ab Bestellung
  • bei einer Überschreitung der Laufzeit wird ein Preisaufschlag von 12% auf dem Rechnungsbetrag für Lager- und Logistikkosten erhoben.
  • Die Lagerung der Ware darf längstens 6 Monate über die vereinbarte Laufzeit hinaus dauern.
  • Anschliessend wird die Ware an die Lieferadresse des Kunden zu angepassten Kosten ausgeliefert.

 

Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr der Ware gehen mit Abgang der Lieferung vom Domizil der Oscar Fäh AG auf den Kunden über. Sendungen mit allfälligen Transportschäden sind mit Vorbehalt anzunehmen und der betreffenden Transportanstalt zwecks Tatbestandsaufnahme innerhalb der gesetzlichen Frist zu melden.

 

Warenrücknahme

Bestellte und korrekt gelieferte Ware wird nur nach vorheriger telefonischer Rücksprache und innert 10 Tagen ab Lieferdatum zurückgenommen. Die Ware muss im Originalzustand und in der Originalverpackung zusammen mit den Lieferpapieren frei Haus der Oscar Fäh AG retourniert werden. Die Oscar Fäh AG behält sich vor, bei der Gutschrift für die retournierte Ware aufgrund von Wiedereinlagerungskosten einen Abzug von bis zu 30% des Warenwerts vorzunehmen. Speziell für den Kunden hergestellte und/oder bestellte Ware wird nicht zurückgenommen.

 

Erzeugnisse in Sonderausführung

Bei Bestellungen, die sich nicht auf Listen- oder Offertpreise stützen, anerkennt der Kunde ausdrücklich die Preise nach Ergebnis. Hergestellte Formen und Werkzeuge bleiben im Eigentum der Oscar Fäh AG. Bei Spezialanfertigungen (Serienfertigung) ist die Oscar Fäh AG berechtigt, produktionsbedingte mengenmässige Unter- bzw. Überlieferungen von bis zu 10% vorzunehmen.

 

Umfang der Lieferpflicht

Die Angabe der voraussichtlichen Lieferfrist erfolgt unverbindlich; für deren Einhaltung trägt die Oscar Fäh AG bestmöglich Sorge. Bei Vorliegen höherer Gewalt sowie anderer nicht durch die Oscar Fäh AG verschuldeter Umstände lehnt diese jegliche Verantwortung für nicht oder verspätet ausgeführte Lieferungen ab. Als höhere Gewalt gelten vor allem gänzliche oder teilweise Stilllegung von Lieferwerken, Mobilmachung, Krieg, Streik, Feuer, das Inkrafttreten von Einfuhrverboten und Kontingentierungen oder eine erhebliche Erhöhung der Einfuhrzölle.

 

Zahlungen

Die Fakturen sind innert 30 Tagen, vom Ausstellungsdatum an gerechnet, rein netto zahlbar, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden ist. Nach Ablauf der 30 Tage ist die Oscar Fäh AG berechtigt, dem Kunden Verzugszinsen, Spesen und Inkassokosten zusätzlich interner Aufwendungen zu CHF 150.-/Std. zu berechnen.

 

Eigentumsvorbehalt

Das von der Oscar Fäh AG gelieferte Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises in ihrem Eigentum. Der Kunde ermächtigt sie mit Unterzeichnung des Kaufvertrages, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um den Eigentumsvorbehalt rechtsgültig zu begründen, insbesondere ihn ohne Mitwirkung des Kunden im entsprechenden Register einzutragen.

 

Gewährleistung, Qualitätsprüfung

Die Oscar Fäh AG übernimmt für die Güte ihrer Waren nur insofern Gewähr, als sie für innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht auftretende Herstellungs- oder Materialfehler nach ihrer freien Wahl durch Instandsetzung oder Ersatzlieferung aufkommt. Ansprüche auf Schadenersatz, Wandlung des Kaufes oder Minderung des Kaufpreises sind ausgeschlossen. Mängelrügen sind sofort nach Empfang der Ware, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung der Ware schriftlich anzubringen, im Falle von verdeckten Mängeln ist die Mängelrüge sofort nach Entdeckung der Mängel anzubringen.

 

Garantie

Infolge der vielseitigen und durch die Oscar Fäh AG nicht kontrollierbaren Anwendungsmöglichkeiten kann diese keine Garantie für die Lebensdauer ihrer Produkte abgeben. Auf die durch die Oscar Fäh AG verkauften Teile gilt die vom Hersteller gewährte Garantie.

 

Urheberschutz, Patent- und Markenrecht

Sämtliche Patent-, Marken- und weiteren Schutzrechte sowie Know-how und praktisches Erfahrungswissen, wie es auch in Zeichnungen und Umschreibungen zum Ausdruck kommt, verbleiben im Eigentum der Oscar Fäh AG. Es ist nicht gestattet, diese ohne ausdrückliche Genehmigung zu reproduzieren, zu verwenden oder Dritten weiterzugeben.

 

Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen zwischen der Oscar Fäh AG und ihren Kunden sind auschliesslich die Gerichte am Sitz der Oscar Fäh AG zuständig. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge des internationalen Warenkaufs vom 11. April 1980).

Oberbüren, 13.03.2017/GL